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Stand: November 2026
zwischen dem Brautpaar, das eine digitale Einladung bei DigitalWed bestellt hat („Auftraggeber“),
und Ilija Tomic, handelnd unter „Ilija Tomic Webdesign“ (Marke „DigitalWed“), Traberhofstr. 2, 83026 Rosenheim, E-Mail: info@digital-wed.com („Auftragnehmer“).
Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DigitalWed. Sie gilt, soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Verarbeitung der Gästedaten durch den Auftraggeber anwendbar ist.
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine digitale Hochzeitseinladung mit Antwortformular (RSVP) und ein Dashboard zur Verfügung. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten der Gäste im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
(2) Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Vertrags über die digitale Einladung und endet mit der vollständigen Löschung der Daten (Ziffer 9).
(1) Zweck: Entgegennahme, Speicherung und Anzeige der Antworten der Gäste, damit der Auftraggeber seine Hochzeit planen kann (Zu- und Absagen, Gästeliste, Menüplanung, Sitzplan).
(2) Art der Daten:
Name der Gäste und ihrer Begleitpersonen (Erwachsene und Kinder),
Zu- oder Absage,
Menüwahl und Ernährungsform,
Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten (Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, nur mit Einwilligung des Gastes),
Nachricht an das Brautpaar,
Zeitpunkt und Nachweis der Einwilligung,
technische Verbindungsdaten beim Absenden des Formulars.
(3) Betroffene: Gäste des Auftraggebers und deren Begleitpersonen.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus dieser Vereinbarung, den AGB und den Einstellungen, die der Auftraggeber im Dashboard vornimmt. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber per E-Mail.
(2) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
(3) Der Auftragnehmer verwendet die Daten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung.
Der Auftragnehmer arbeitet allein. Er ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sollte er künftig Personen mit Zugriff auf die Daten einsetzen, verpflichtet er diese ebenfalls schriftlich zur Vertraulichkeit.
Der Auftragnehmer trifft angemessene Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:
verschlüsselte Übertragung aller Daten (TLS/HTTPS),
Speicherung in einer Datenbank mit Serverstandort in der EU,
Zugriff auf das Dashboard nur mit persönlichem Login des Auftraggebers; jedes Brautpaar sieht ausschließlich seine eigenen Daten,
Zugriffsbeschränkung auf Datenbankebene (Row Level Security),
Administrationszugänge nur für den Auftragnehmer, mit starken Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung, soweit vom Anbieter angeboten,
regelmäßige Sicherungen durch den Hosting-Anbieter,
Löschung nach festen Fristen (Ziffer 9).
(1) Der Auftraggeber ist mit dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter einverstanden:
Supabase Inc., USA
Datenbank und Dateispeicher
Server in der EU
Vercel Inc., USA
Hosting des Dashboards
EU/USA
Framer B.V., Niederlande
Hosting der Einladungsseite und des Formulars
EU/USA
Resend (Plus Five Five, Inc.), USA
Versand von E-Mail-Benachrichtigungen
USA
(2) Übermittlungen in die USA sind durch EU-Standardvertragsklauseln und, soweit der Anbieter zertifiziert ist, durch das EU-US Data Privacy Framework abgesichert.
(3) Über einen geplanten Wechsel oder neue Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab per E-Mail. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund widersprechen.
(1) Wendet sich ein Gast mit einem Anliegen zu seinen Rechten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf der Einwilligung) an den Auftragnehmer, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, solche Anfragen zu beantworten. Einzelne Antworten kann der Auftraggeber auch selbst im Dashboard bearbeiten oder löschen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem er von einer Verletzung des Schutzes der Gästedaten erfahren hat, und unterstützt ihn bei den erforderlichen Meldungen.
(1) Alle Daten zur Hochzeit, einschließlich der Gästedaten, werden 6 Monate nach dem Hochzeitsdatum gelöscht. Vorher informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, damit dieser die Gästeliste exportieren kann.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers löscht der Auftragnehmer die Daten früher. Die Löschung bestätigt er per E-Mail.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; sie betreffen keine Gästedaten.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind.
(1) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB geht diese Vereinbarung in Fragen des Datenschutzes vor.
(2) Es gilt deutsches Recht.